Sromkennzeichnung
Laut Energie-Verordnung (EnV) des Bundesamtes für Energie (BFE) müssen alle kennzeichnungspflichtigen Unternehmen in Ihrer Stromkennzeichnung die Zeile "geförderter Strom" aufführen.
In der Stromkennzeichnung (Liferantenmix) 2018 wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der "Kostendeckenden Einspeisevergütung" KEV 3'159'846'798 kWh produziert wurden. Dies entspricht einem Anteil "Geförderter Strom¹" von 5.6%.